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   BGH, 30.01.1970 - V ZR 19/67   

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https://dejure.org/1970,3455
BGH, 30.01.1970 - V ZR 19/67 (https://dejure.org/1970,3455)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1970 - V ZR 19/67 (https://dejure.org/1970,3455)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - V ZR 19/67 (https://dejure.org/1970,3455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vernässung eines Grundstücks durch Bauschuttablagerungen - Anforderungen an die Grundstücksnutzung eines Eigentümers - Einwirkungen auf die Wasserverhältnisse eines Nachbargrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 669
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 19/67
    Auf Eigentumsbeeinträchtigung gestützte Unterlassungsansprüche, Beseitigunsansprüche und Ansprüche auf Ersatz zukünftigen Schadens, über die vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (1. Januar 1968) in der Tatsacheninstanz entschieden worden ist, werden von der nachbarrechtlichen Neuregelung dieses Gesetzes nicht erfaßt (vgl. BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; 37, 236) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].

    Das Revisionsgericht entscheidet den Rechtsstreit auf Grund der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen; Es hat bei der rechtlichen Überprüfung einem nach Erlaß des Berufungsurteils in Kraft tretenden neuen Gesetz Rechnung zu tragen, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; BGH LM ZPO § 549 Nr. 43; BGHZ 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; 37, 233, 236) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 19/67
    Auf Eigentumsbeeinträchtigung gestützte Unterlassungsansprüche, Beseitigunsansprüche und Ansprüche auf Ersatz zukünftigen Schadens, über die vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (1. Januar 1968) in der Tatsacheninstanz entschieden worden ist, werden von der nachbarrechtlichen Neuregelung dieses Gesetzes nicht erfaßt (vgl. BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; 37, 236) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].

    Das Revisionsgericht entscheidet den Rechtsstreit auf Grund der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen; Es hat bei der rechtlichen Überprüfung einem nach Erlaß des Berufungsurteils in Kraft tretenden neuen Gesetz Rechnung zu tragen, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; BGH LM ZPO § 549 Nr. 43; BGHZ 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; 37, 233, 236) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 19/67
    Auf Eigentumsbeeinträchtigung gestützte Unterlassungsansprüche, Beseitigunsansprüche und Ansprüche auf Ersatz zukünftigen Schadens, über die vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (1. Januar 1968) in der Tatsacheninstanz entschieden worden ist, werden von der nachbarrechtlichen Neuregelung dieses Gesetzes nicht erfaßt (vgl. BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; 37, 236) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].

    Das Revisionsgericht entscheidet den Rechtsstreit auf Grund der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen; Es hat bei der rechtlichen Überprüfung einem nach Erlaß des Berufungsurteils in Kraft tretenden neuen Gesetz Rechnung zu tragen, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; BGH LM ZPO § 549 Nr. 43; BGHZ 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; 37, 233, 236) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].

  • RG, 16.06.1937 - V 241/36

    Liegt eine unzulässige Einwirkung von einem Grundstück auf ein benachbartes in

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 19/67
    Das Berufungsgericht unterstellt in tatsächlicher Hinsicht, daß die vorhandene Schutthalde das Grundwasser unter dem Grundstück des Klägers emporpresse und dadurch dieses Grundstück besonders naß werden lasse; es hält diese mittelbare nachteilige Veränderung jedoch unter Hinweis auf RGZ 155, 154, 158 nicht für eine rechtswidrige Beeinträchtigung des fremden Eigentums.

    Aus der allgemeinen nachbarrechtlichen Abgrenzung des Grundstückseigentums nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann, wie in dem erwähnten Urteil des Reichsgerichts (RGZ 155, 154) näher ausgeführt ist, keine Einschränkung der Grundstücksnutzung schon allein daraus entnommen werden, daß diese Nutzung mittelbar die Benutzbarkeit eines Nachbargrundstücks beschränkt (zu dem genannten Urteil vgl. Westermann, Sachenrecht 5. Aufl., § 63 unter IV, 1 S. 314; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht in der Bundesrepublik 4. Aufl., § 20 unter V, 1 Anm. 64 b).

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